Therapieempfehlung für Lactulose und Rifaximin-α in der S2k Leitlinie1

Neben einer konsequenten Behandlung akuter Episoden sollte v. a. eine konsequente prophylaktische Therapie angestrebt werden, die der kontinuierlichen Verschlechterung des mentalen Status entgegenwirkt. Ziel einer prophylaktischen Therapie ist es, die Anzahl von HE-Episoden zu verringern, die Hospitalisierungsrate zu senken und dadurch die Lebensqualität der Patienten zu verbessern.

16061014

Statement

Für den Einsatz von oral appliziertem
L-Ornithin-L-Aspartat gibt es keine
ausreichende Evidenz für eine klinische
Wirksamkeit bei HE.1

Rifaximin sollte additiv zur Lactulose in der Sekundärprophylaxe der HE > Grad 1 nach West-Haven-Kriterien ohne Auslöser eingesetzt werden, wenn unter alleiniger Gabe von Lactulose ein Rezidiv aufgetreten ist. Eine Monotherapie mit Rifaximin sollte nur erfolgen, wenn eine Therapie mit Lactulose nicht möglich ist.1

BCAA: verzweigtkettige Aminosäuren. / oHE: offensichtliche Hepatische Enzephalopathie (HE > Grad 1 nach West-Haven-Kriterien). / * Rifaximin ist zur Akuttherapie der oHE nicht zugelassen; für die Kombination von Lactulose mit Rifaximin bei dieser Indikation gibt es nur wenig Evidenz. / # Rifaximin-α ist in Deutschland zur Verminderung des Wiederauftretens von Episoden einer manifesten Hepatischen Enzephalopathie bei Patienten ≥ 18 Jahren zugelassen. / 1. Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS): S2k-Leitlinie „Komplikationen der Leberzirrhose“, Version November 2018, AWMF-Nr.: 021-017, https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/021-017.html/ (abgerufen am: 09.04.2019).